Laut Art. 16 GvD 39/2021 sehen die Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen und zur Prävention von Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und jeder anderen Form von Diskriminierung aus ethnischen Gründen, Religion, persönlichen Überzeugungen, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung die Ernennung eines „Safeguarding Officer“ vor, also eines/einer Beauftragten gegen Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung.
Diese Person hat die Aufgabe, die Vorschriften zur Prävention von Belästigung, geschlechtsspezifischer Gewalt und jeder anderen Form von Diskriminierung zu überwachen und zu kontrollieren, besondere Initiativen zu ergreifen und Meldungen zu machen sowie mit den Verwaltungsorganen des Amateursportvereines und dem entsprechenden Safeguarding Officer des Fachsportverbandes oder EPS zusammenzuarbeiten, um auf eventuell auftretende kritische Aspekte im Bereich Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung in der betreffenden Sportdisziplin zu reagieren.
„Safeguarding Officer“ des Trainingszentrum Überetsch Unterland: Manuela Giuliani
E-Mail: safeguarding@kalterersportverein.bz